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Aufzeichnungspflicht für Schwarzarbeit

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Sofern man  das Finanzamt mit Steuerhinterziehungen umgeht, muss man auch Schwarzarbeiter beschäftigen. Denn man kann ja nicht alle Arbeitnehmer voll oder überhaupt offiziell angeben. Sonst fällt auf, dass die Personalkosten höher sind als der offizielle Umsatz.

Wichtig ist jedoch bei Schwarzarbeit, dass die entsprechenden Aufzeichnungen getätigt werden. So sollte für jeden Schwarzarbeiter monatlich ein Stundenzettel angelegt werden. Darauf sind genau die Tage und Stunden festzuhalten, an denen der Schwarzarbeiter arbeitete. Auch ist es wichtig, den Betrag zu vermerken, den der Schwarzarbeiter für seine Tätigkeit erhält. Schließlich will man ja nicht zweimal bezahlen. Daher wäre es günstig, wenn der Schwarzarbeiter dann den Betrag als erhalten quittiert.

Damit hat man ein ordentliches Belegwesen. Schließlich ist Ordnung das halbe Leben.

Blöd nur wenn dann die Fahndung auftaucht und alles Papier beschlagnahmt. Die fertigen dann ein eigenes Belegwesen. So heften sie die tatsächlichen Lohnzettel und die gefundenen Stundenzettel zusammen. Da lässt sich schön vergleichen, dass beispielsweise die Hartz-IV-Empfänger auf dem Lohnzettel mit 95 € geführt sind, laut Stundenzettel aber 300-600 € bekamen. Auch die Arbeitslosen lassen sich hier gut identifizieren. Diese sind auf den Lohnzetteln mit 165 € geführt, auf den Stundenzetteln hatten sie dann 600-800 €.

Übrigens ein Fall aus dem tatsächlichen Leben.


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